Mitgliedschaften

Kooperation mit der Landwirtschaft

Als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Minimierung der landwirtschaftlichen Düngung im Einzugsgebiet des Wasserwerks wurde im Jahr 1997 der Arbeitskreis für Gartenbau, Landwirtschaft und Wasser im Wasserschutzgebiet Urfeld e. V. (GLWU) gegründet. Mitglieder des Arbeitskreises und seiner Gremien sind etwa 40 landwirtschaftliche Mitgliedsbetriebe, der WBV sowie Vertreter der Stadt Bonn, der Stadt Bornheim, des Rhein-Sieg-Kreises und des Rhein-Erftkreises. Ebenso entsenden die Landwirtschaftskammer und Landgard aus Roisdorf mehrere Vertreter.

GLWU Logo

Die Kooperation ist seit Mai 1999 beim NRW-Landwirtschaftsministerium als Kooperation anerkannt. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist, mittels eines von der Landwirtschaftskammer speziell für diese Kooperation eingestellten Wasserschutz-Beraters Wege zu finden und diese zu verwirklichen, um Nahrungsmittel auf höchstem Niveau, sowohl wirtschaftlich als auch gewässerschonend, zu produzieren. Hierdurch soll auf Dauer die Existenz der Betriebe und die Qualität des Trinkwassers gesichert und verbessert werden.

Der WBV übernimmt die Personal- sowie Sachkosten des Beraters. Schwerpunkte der Beratung sind Pflanzenschutz und Pflanzenernährung im Wasserschutzgebiet. Analysen von Bodenproben und modernste Erkenntnisse zur Nährstoffversorgung sind das Handwerkszeug für den Wasserberater, um mit den Praktikern umsetzbare Düngungsstrategien zu entwickeln. Einzelbetriebliche Beratung, Beratungsrundschreiben und Fachveranstaltungen dienen den Betriebsleitern zur Information. Aber auch Kleingärtner und andere Interessierte können die Beratung in Anspruch nehmen. Vorsitzender des Arbeitskreises ist Herr Peter-Werner Decker, Landwirt aus Uedorf.

Tim Kollath ist seit 2019 Gewässerschutz-Berater der Kooperation. Er ist bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Köln angestellt. Er kümmert sich dabei um die Fachgebiete

  1. Produktionstechnische Beratung im Ackerbau, Gemüsebau, Beerenobstanbau und Spargelanbau mit Schwerpunkt Düngung und Gewässerschutz
  2. Fortführung und Weiterentwicklung der Kooperationsarbeit
  3. Organisation und Geschäftsführung der Kooperation
  4. Öffentlichkeitsarbeit
Durchwachsene Silphie

Als ein grundwasserschonendes Beispiel wurde 2021 mit Finanzierung durch den WBV von einem Mitgliedsbetrieb eine Dauerkultur mit der durchwachsenen Silphie angelegt, ein aus Nordamerika stammender Korbblütler. Die starkwüchsige Pflanze produziert mit einer Endhöhe von bis zu 3 m reichhaltig Biomasse und wird zur Energiegewinnung in der benachbarten Biogasanlage verarbeitet. Die Silphie benötigt i.d.R. nach dem 2. Anbaujahr keine Bodenbearbeitung oder Pflanzenschutz und trägt so ausgezeichnet bei zu einer grundwasserschonenden Landwirtschaft.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e. V. (ARW)

Der Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e. V. (ARW). Die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e. V. kümmert sich seit der Gründung im Jahr 1957 um den vorsorgenden Gewässerschutz im Rheineinzugsgebiet auf dem Rheinabschnitt zwischen Neckarmündung und deutsch-niederländischer Grenze.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e. v. (ARW)

Ziel ist es, den Rhein als kommunal und industriell intensiv genutztes Oberflächengewässer so sauber zu halten, dass mit ausschließlich natürlichen Verfahren einwandfreies Trinkwasser zu gewinnen ist. Hierzu wird ein Untersuchungsprogramm durchgeführt, das unabhängig von behördlichen Vorgaben und im Einklang mit gesetzlichen Regelungen auf die Belange der Trinkwasserversorgung ausgerichtet haben. Bei der Lösung anstehender Probleme im Gewässerschutz arbeiten die ARW eng mit Behörden und Industriebetrieben zusammen.

Die ARW ist Mitglied der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR), in der die Aktivitäten für gutes Trinkwasser für das gesamte Rheineinzugsgebiet koordiniert werden. Ausdruck dieser Tätigkeit ist das gemeinsam verfasste Europäische Fließgewässer-Memorandum vom 2013.