Wasserschutzgebiet
Wasser aus der Region – gut geschütztes Naturprodukt
Im Prinzip ist das geförderte Wasser schon trinkbar, wenn es aus einem der sechs Brunnen gefördert wird. Seit 110 Jahren ist dies nun schon der Fall.
Das Wasserwerk Wesseling-Urfeld
Die Aufbereitung des Trinkwassers erfolgt nach den Richtlinien der Trinkwasserverordnung in unserem Wasserwerk Urfeld. Nur wenig technische Unterstützung ist notwendig, um unser Bornheimer Wasser in die Trinkwasserleitung einzuspeisen. Sie interessieren sich für die Technik? Dann werfen Sie einen Blick auf den schematischen Prozess der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Urfeld.
Sicherheitszonen für beste Qualität
Zur Wahrung der Wasserqualität gibt es ein Schutzgebiet, das bis an die Bonner Stadtgrenze reicht. Dabei wurde das Gebiet nach Maßgabe der Bezirksregierung Köln in verschiedene Zonen unterteilt. Die Zonen I bis III unterliegen verschiedenen Sicherheitsstufen, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen. Dabei gelten in Zone I, direkt um die Brunnen und das Wasserwerk herum, die strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Sehen Sie sich auf unserer Landkarte den Verlauf der verschiedenen Zonen an.
Der WBV verbessert durch den Zukauf von Grund den Schutz des Trinkwassers – für Ihr Naturprodukt aus der Region!
Was ist ein Wasserschutzgebiet?
Schutzzonen
Das Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage. Der unterschiedlichen Auswirkung der Gefahrenherde auf die Wassergewinnung wird durch die Gliederung des Wasserschutzgebietes in Schutzzonen entsprochen. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an die Gewinnungsanlage zunimmt, werden entsprechend dem steigenden Schutzbedarf die Schutzanforderungen in Richtung Fassungsanlage immer höher. Von innen nach außen ergibt sich die folgende generelle Einteilung des Schutzgebietes:
Zone I
Der Fassungsbereich, Zone I, dient dem Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglicher Verunreinigung. Er ist, außer bei Talsperren, sehr klein und nur dem Betreiber der Gewinnungsanlage zugänglich. Außer der Aufrechterhaltung der Gewinnung ist praktisch jede Nutzung verboten.
Zone II
Die engere Schutzzone, Zone II, soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen sowie sonstige Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Gewinnungsanlage gefährlich sind, so ist z. B. Intensivbeweidung verboten. Bei Grundwasserschutzgebietenentspricht die Grenze von Zone II der sogenannten 50-Tage-Linie. Von dieser Linie benötigt das Grundwasser mindestens 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage. Diese Mindestverweildauer gewährleistet, dass pathogene Keime eliminiert werden.
Zone III
Die weitere Schutzzone, Zone III, soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. So sind z.B. Anlagen zum Lagern von Autowracks und Schrott verboten. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Die Zone III umfasst nach Möglichkeit das gesamte Wassereinzugsgebiet. Sie kann in die Teilzonen III A und III B unterteilt werden.
Die Festsetzung der Schutzgebiete erfolgt durch die Bezirksregierungen und Kreise. Die Verordnungen mit den schutzgebietsspezifischen Verbots- und Genehmigungstatbeständen werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht und sind unbefristet gültig. Allerdings kann die zuständige Behörde die Verordnung befristen. Für die Einhaltung der Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig.
Was ist in Wasserschutzgebieten erlaubt und verboten?
Wohl jeder hat sie schon einmal gesehen: die blauen Schilder mit dem Tankwagen und der Wellenlinie. Sie weisen auf ein Trinkwasserschutzgebiet der öffentlichen Wasserversorgung hin. Innerhalb eines solchen Gebietes gelten besondere Bestimmungen, vor allem für Baumaßnahmen und für den Transport und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ein wirksamer Trinkwasserschutz muss das gesamte Einzugsgebiet des Grundwassers im Auge haben.. So müssen z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen vorsorglich ausgeschlossen werden, um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren. Jede öffentliche Trinkwassergewinnungsanlage hat ihr Schutzgebiet. Es ist entsprechend den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten individuell bemessen und in mehrere Schutzzonen gestaffelt.